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4. November 2020

Die Fährtenleser - 20 Jahre Eberhard Köstler Autographen & Bücher oHG

Ein Artikel von Sabine Bader in der Süddeutschen Zeitung:

Wer das schafft, kann sich glücklich schätzen: Den Eheleuten Barbara van Benthem und Eberhard Köstler ist es gelungen, ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen. Die beiden Antiquare haben sich auf den Vertrieb von Autographen spezialisiert, also handgeschriebenen Briefen von bekannten Persönlichkeiten. In diesem Jahr können sie in Tutzing bereits ihr 20-jähriges Firmenbestehen feiern.

"Jedes Stück gibt es nur einmal, und sie alle geben Einblicke in die Persönlichkeit des Schreibers", sagt Köstler. Seine Frau veranschaulicht dies anhand eines Beispiels: "Man kann noch so viele Bücher über Bertolt Brecht und die Frauen lesen, bekommt man aber einen Brief von ihm an die dänische Schauspielerin Ruth Berlau in die Hand, kann man das, was man in der Biografie gelesen hat, nachvollziehen." Es sind die kleinen Einblicke ins Privatleben von Schriftstellern, Malern und Komponisten, die die Arbeit der Eheleute so spannend macht. Zwei Fährtenleser auf Entdeckungstour. "Man erlebt jeden Tag schöne Überraschungen", sagt die 57-Jährige.

Von Arbeit wollen die Eheleute im Zusammenhang mit ihrem Beruf ohnehin nicht sprechen. "Das ist doch gar keine Arbeit", protestiert der 63-jährige Köstler prompt. Ein Ankauf um 22 Uhr, das kann schon vorkommen. Und neulich haben sie glatt ein ganzes Wochenende darüber gefachsimpelt, ob Arnold Schönberg Minderwertigkeitsgefühle hatte oder nicht. Auf den Gedanken waren sie über Schönbergs Korrespondenz im Zusammenhang mit einem Konzert zu Ehren Albert Einsteins in der New Yorker Carnegie Hall gekommen.

Auf dem Klavierhocker im Esszimmer der Tutzinger Eheleute steht eine Schachtel. "Unbekannte Flugobjekte" nennen sie Kisten wie diese mit Briefen und Handschriften, deren Verfasser sie erst näher sichten müssen. Kartons dieser Art sind selten und stammen entweder aus Sammlungsauflösungen, Nachlässen oder Archiven. Wenn man Glück hat, findet sich darin die ein oder andere spannende Rarität - wie hier zum Beispiel ein Brief von Cosima Wagner. Im Normalfall kaufen Köstler und van Benthem aber sehr gezielt ein - meist zum Weiterverkauf, teilweise fungieren sie aber auch als Vermittler.
 
Seit bald 20 Jahren tüfteln die beiden nun Arbeitszimmer an Arbeitszimmer in ihrem Tutzinger Privathaus und entziffern Handschriften, rekonstruieren Werdegänge, Hintergründe, Beziehungen und tauchen dabei ein in andere Leben. Da war zum Beispiel ein undatierter Brief von Bertolt Brecht an seinen Schulfreund, den deutsch-österreichischen Bühnenbildner Caspar Neher. Bei ihren Recherchen haben die Eheleute herausgefunden, dass dies der erste Brief Brechts nach seiner Rückkehr aus dem Exil nach Berlin war. "Unsere Kunden haben oft nicht so viel Zeit, um Buchstabe für Buchstabe zu entziffern", sagt Köstler.

Längst führen die beiden ihren Versandhandel gemeinsam. Ist der Inhalt eines Briefes erst einmal entschlüsselt, wird er für den Kunden aufbereitet und auf säurefreiem Papier ausführlich beschrieben. Dies alles ist trotz ihres Fachwissens nur möglich, weil die beiden Antiquare über eine umfangreiche Fachbibliothek verfügen - natürlich nicht daheim in ihrem Wohnhaus, sondern ein paar Straßen weiter, nahe der Tutzinger Kirche Sankt Joseph.

Wer jetzt meint, das Antiquariat besuchen zu können, der irrt. Es ist kein richtiges Ladengeschäft mit Öffnungszeiten, obwohl die Werke penibel sortiert und aufgereiht in den deckenhohen Regalen zum Schmökern einladen. Doch die rund 10 000 alphabetisch geordneten Bände dienen den Eheleuten ausschließlich als Nachschlagewerke für die Recherche. "Wir garantieren auch lebenslang für die Echtheit der Dokumente", sagt van Benthem. "Nichts verlässt unerforscht das Haus."
 
Die Eheleute nennen dies "veredeln". Es versteht sich von selbst, dass die beiden alle wertvollen Schriftstücke nicht bei sich im Haus lagern, sondern sicher im Banktresor aufbewahren. Ist ein Brief von Thomas Mann, Bertolt Brecht, Franz Liszt, Richard Wagner, Lyonel Feininger oder Joan Miró erst einmal veredelt, wird er mitsamt Beschreibung und Echtheitszertifikat fein säuberlich verpackt, und es geht auf die Post. Alle Bestellungen sind selbstverständlich versichert. Versandt wird weltweit, Vorkasse gibt es bei den beiden nicht. "Wir vertrauen unseren Kunden", sagen sie. In der Regel kennt man sich, entweder von Korrespondenzen und Telefonaten oder auch persönlich von Antiquariatsmessen in Stuttgart und Paris oder von Auktionen. "Mit manchen Kunden wird man gemeinsam alt", sagt Köstler. Vertrauen ist wichtig in diesem Geschäft. Schließlich geht es um stattliche Summen.

Wer ein besonders rares Stück erwerben möchte, muss schon einige 10 000 Euro hinblättern. Und das ist noch nicht einmal die oberste Preisklasse. Bei Mozart oder Bach kann es in die Millionen gehen. "Wir sind nicht im High-End-Bereich tätig", sagt Köstler. Aber auch ein handgeschriebenes Notenblatt von Richard Strauss ist für Sammler so interessant, dass es gleich verkauft ist. Zu den Käufern zählen nicht nur Stammkunden, manchmal fragen auch Kinder und Enkel an, für die Briefe von Eltern und Großeltern als Erinnerungsstücke von Bedeutung sind. Oder ein Kunstsinniger leistet sich als Geschenk für einen Freund eine handsignierte Autogrammkarte. Für Letztere muss man um die 50 Euro ausgeben.

Vielen Leuten sind sie noch ein Begriff, die hauchdünnen Seiten der "Merkhefte" des Verlags Zweitausendeins, in denen eine wilde Mischung aus Büchern, Platten, Plakaten und Buttons versammelt war. Längst haben sie Kultstatus erlangt. Wer einen der monatlichen Kataloge mit Briefen und Manuskripten der Tutzinger Antiquare in Händen hält, fühlt sich zumindest haptisch an sie erinnert. Die Kataloge enthalten Angebote für Kunden. Es gibt aber auch einen Online-Shop auf der Webseite und einen Newsletter.
 
Ja, und dann haben die beiden noch zwei Steckenpferde: Sie lieben Musik, vor allem Jazz - sie spielt Bass, er Saxofon, Flöte und auch mal Klavier. Die Spielfreude kann auch in einen kleinen Hausmusikabend zu zweit münden. "Natürlich nur mit geschlossenem Fenster", sagt die Hausherrin. Ob Pauline Schmidt, die Katze, es goutiert, ist offen ...

Veröffentlicht in der SZ vom 16. Oktober 2020 (Fotos: Georgine Treybal)    >>> WEITERLESEN 

1. Juli 2020

Von Menschen und Straßen - Eine Ausstellung im Tutzinger Ortsmuseum


"Auf Schritt und Tritt begegnet man ihren Namen auf den Straßenschildern in Tutzing. Einige von ihnen sind allen bekannt, bei anderen fragt man sich unwillkürlich: Wer ist oder war das denn? Es sind Menschen, die viel Gutes für die Gemeinde getan und darum eigene Straßennamen erhalten haben, oder auch zu Lebzeiten geschmäht und erst posthum geehrt wurden. Die neue Ausstellung im wiedereröffneten Ortsmuseum Tutzing spürt unter dem Titel "Große Namen - Kleine Straßen" den Lebensgeschichten von Bürgern nach, deren Namen die Straßenschilder des Ortes zieren: mal sind es Künstler, Literaten und Wissenschaftler, mal Bürgermeister, Gemeinderäte, Unternehmer oder ganz einfach besondere Menschen.

Barbara van Benthem und Eberhard Köstler haben die neue Schau gemeinsam kuratiert. Die Eheleute, beide international tätige Antiquare, die sich auf handschriftliche Dokumente spezialisiert haben, befassen sich in ihrer Freizeit seit Jahren auch viel mit der Geschichte des eigenen Ortes und haben unter der Regie von Gernot Abendt bereits mehrere Ausstellungen im Ortsmuseum konzipiert. Mit der neuen Präsentation, zu der Abendt viele Exponate aus dem eigenen Fundus beigesteuert hat, verabschiedet sich der 76-jährige ehemalige SPD-Gemeinderat nach zehn Jahren als Museumsbeauftragter offiziell. Doch zuvor geht es noch auf einen gemeinsamen Ausstellungsrundgang mit ihm und den beiden Kuratoren ..."

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Ein schöner Artikel von Sabine Bader in der Süddeutschen Zeitung über unsere Ausstellung im Tutzinger Ortsmuseum (Fotos: Arlet Ulfers):

Große Namen - Kleine Straßen
Eine Ausstellung im Ortsmuseum Tutzing

Zu sehen bis 2021 bis zum 10. Januar 2021 an jedem Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag von 14 bis 17 Uhr

Der Besuch lohnt sich!

14. Mai 2020

Lohengrin und Der Fliegende Holländer


Wagner, Richard, Komponist (1813-1860). Eigenh. Brief mit U. "Rich. Wagner". Baden-Baden, 17. VIII. 1860. Kl.-4°. 3 Seiten. Mit eigenh. adressiertem Umschlag.

€ 9000,-

Ungedruckter, außerordentlich seltener, sehr ausführlicher und detailreicher Brief, kurz nach Wagners Rückkehr aus dem Exil, am Tag der Audienz bei Augusta von Preußen, die sich für ihn eingesetzt hatte. An Wagners "alten Dresdner Freund" (Glasenapp) Adolf Julius Rühlemann in Dresden, u. a. über die Partitur des "Fliegenden Holländers" und "Lohengrin":


"[...] In Darmstadt traf ich nämlich die Abmachung wegen des fliegenden Holländers. Seien Sie doch so gut, zu betreiben, dass baldmöglichst eine berichtigte Partitur des 'fliegenden Holländers' an die grossherzogl. Hoftheaterdirection in Darmstadt abgesandt werde. Die an Herrn Mehner zu erstattenden Copiekosten werde ich demselben sofort nach erhaltener Bemerkung anweisen. Das von mir eigenhändig eingerichtete Muster-Exemplar gehört mir [...]. Mit meinen Abmachungen mit Herrn H. Müller habe ich jedoch diesem ein Exemplar mit dieser Partitur zur Disposition zu überlassen: Somit möge dieses Exemplar als zu dessen Disposition stehend betrachtet werden. Ist sonst gar kein Exemplar mehr vorhanden? Jedes andre Exemplar würde nämlich als mein Eigenthum zu betrachten sein. - Bitten Sie doch auch Herrn Müller, der Zusendung der Partitur an die Darmstädter Intendanz zwei Exemplare des Klavierauszuges derselben Oper beizulegen, welche mit dem gewöhnlichen Rabatt der Musikhändler unter sich, also mit 4 Thaler per Exempl. berechnet werden möchten [...]. Herrn Km Rietz's Wünsche in bezug auf einige tempi des Lohengrin wüsste ich nicht füglich zu entsprechen: die bestimmteste Erfahrung hat mir gezeigt, dass denjenigen Dirigenten, der das richtige Tempo nicht schliesslich von selbst fühlt, dieser durch keinerlei Metronom auch beigebracht werden kann. Irrthum  ist hier zu leicht, und da, wo es um ein sehr feines mehr oder weniger ankommt, kann nichts entscheiden, als das eigene Gefühl. [...] Ueber den Character der mir wiederfahrenen Vergünstigung sind Sie nun wohl völllig aufgeklärt, und wissen, dass ich von der Sächsischen Regierung keinesweges amnestiert bin, sondern von ihr nur die Zusicherung erhalten habe, unter bestimmten Bedingungen gegen meinen Aufenthalt in den andren deutschen Bundesstaaten keine Schwierigkeiten erheben zu wollen. Damit ist an ein Wiedersehen in Dresden sobald wohl noch nicht zu denken [...]".

Am 22. Juli 1860 erfuhr Wagner vom sächsischen Gesandten in Paris von der am 15. Juli durch König Johann I. von Sachsen verfügten Teilamnestie, die Wagner zumindest den Aufenthalt in den nichtsächsischen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes ermöglichte. Am 12. August, fünf Tage vor dem Verfassen des vorliegenden Briefes, "überschreitet Wagner erstmals seit 1849 die deutschen Grenzen und trifft in Bad Soden ein" (Gregor-Dellin). am 16. August besuchte er Darmstadt, worüber er hier berichtet, am 17. August wurde er in Baden-Baden von Augusta von Preußen empfangen, bei der erisch für deren Mithilfe an der Amnestie bedankt.  - Wagner vollendete die Urfassung seiner Oper "Der fliegende Holländer" 1841. Die Uraufführung fand am 2. Januar 1843 in Dresden statt, aber schon nach 4 Aufführungen wurde das Stück wieder vom Spielplan genommen. 1860 überarbeitete Wagner die Urfassung, insbesondere Ouvertüre und Schluss. - Der Komponist und Dirigent Julius Rietz (1812-1877) war ein vehementer Gegner der sogenannten 'Neudeutschen Schule' bzw. der 'Zukunftsmusik', die insbesondere von Richard Wagner und Franz Liszt vertreten wurde. Nach einer nicht sehr erfolgreichen Lohengrin-Aufführung 1854 in Leipzig trat Rietz von seinen dortigen Ämtern zurück und widmete sich nur noch dem Komponieren und der Herausgabe von Werken, u. a. von Mendelssohn und Mozart.

Vgl. WBV 2826 (listet Auktionen) und Amtmann 1411 (kennt den Brief nicht: "ergibt sich aus 1412"); zu Wagner und Rühlemann vgl. Glasenapp, Das Leben Richard Wagners, Bd. III, S. 330; Martin Gregor-Dellin, Wagner Chronik, München 1972, S. 93.  (53088) 

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25. Februar 2020

Albert Einstein - Zwei Stühle und eine Weltformel


Einstein, Albert, Physiker und Nobelpreisträger (1879-1955). Eigenh. Brief mit U. "Papa". (Paris), 8. XI. 1929. 4°. 2 Seiten, auf einem Doppelblatt. In adressiertem Umschlag. 

15.000 €

Außerordentlich schöner und sehr inhaltsreicher Brief an seinen Sohn Albert in Dortmund, einen Tag vor der Verleihung der Ehrendoktorwürde in Paris, wo er in einem Vortrag seine neuesten Forschungen zur "Weltformel" vorstellte:

"[...] Ich bin gerade in Paris, um den Dr. h.c. zu kriegen und ein paar Vorträge zu halten. Auf der Rückreise möchte ich mich, wenn irgend möglich, d.h. wenn ich nicht ganz kaput bin, mich bei Euch eine Nacht aufhalten. ich komme in diesem Falle am 14. XI. um 6h28 Abends in Dortmund an. Am 15. 9h10 kann ich dann wieder weiterfahren. Schreib mir Eure Adresse, die ich gerade nicht da haben hierher (Legation d'Allemagne Rue de Lille 78.) Vor der Hand zwei Dinge. 1) Der Patent-Altmeister Seligsohn fordert Dich auf ihn zu besuchen, wenn Du nach Berlin kommst. Dies ist wichtig, weil er die wirklichen und nicht nur die offziellen Wege kennt. 2) Wir hätten Stühle für Euch, die früher in unserer Züricher Wohnung waren. 2 oder so [... mit Zeichnung] etwa so aber etwas schlanker. Vielleicht erinnerst Du Dich. 3) Herr Prof. [Ludwig] Hopf an der technischen Hochschule in Aachen, der Dir einmal eine wunderbare Eisenbahn geschenkt hat, als Du klein warst, lässt Dich und Deine Frau bitten, ihn einmal dort zu besuchen. Ich weiss nicht, ob dies für Dein Teufels-Fahrzeug in Betracht kommt als Ausflug. Jetzt muss ich dann gleich aufs Trapez und im Inst. Poincaré über meine neue Theorie französisch vortragen. Es wird eine infernalische Strapaze sein. Und ich habe fast eine Woche solcher Art vor mir! [...]".


Einstein wurde am 9. November 1929 die Ehrendoktorwürde der Pariser Sorbonne verliehen. Schon im April 1929 hatte er seine hier erwähnte "neue Theorie" in einer Sitzung der Preussischen Akademie der Wissenschaften vorgestellt. In Paris nun referierte er nochmals vor einem breiteren Publikum über seine "einheitliche Feldtheorie", die Suche nach der sog. "Weltformel", die Einsteins Forschen in den kommenden Jahren beherrschen sollte. 

Sein Sohn Hans Albert Einstein (1904-1973) stammt aus der ersten Ehe mit Mileva Maric (1875-1948). Wie sein Bruder Eduard litt er sehr unter der Trennung der Eltern (1914), nach der die Söhne bei der Mutter in Zürich blieben, während Einstein in Berlin lebte. Der Vater besuchte seine Söhne weiterhin, trotzdem galt deren Verhältnis zueinander lange als gestört, was sich aber im Laufe der Zeit besserte. Nach seinem Diplom der Ingenieurwissenschaften an der ETH Zürich 1926 arbeitete Hans Albert Einstein zunächst als Ingenieur für Stahlbau in Dortmund. 1927 heiratete er Frieda Knecht. Später ging er an die Universität nach Berkeley.  Ludwig Hopf (1884-1939) arbeitete als Assistent Albert Einsteins an der Universität Zürich. Da Hopf ein guter Pianist war, musizierten Einstein und Hopf häufig miteinander. Hopf beschäftigte sich mit der Psychoanalyse und war ein Schüler C. G. Jungs, den er auch mit Einstein bekannt machte. 1911 kam Hopf an die Technische Hochschule Aachen. Beim von Einstein erwähnten "Patent-Altmeister" handelt es sich wohl um den Juristen und Patentanwalt Julius Ludwig Seligsohn (1890-1942).  (52845)

--> Interesse?

11. Dezember 2019

"All that Jazz" - "All of these Blues players"


Armstrong, Louis, Ella Fitzgerald, Mahalia Jackson, Count Basie, Dave Brubeck, Paul Desmond, Oscar Peterson, Ray Brown, Buddy Guy, John Lee Hooker, Art Blakey, Wayne Shorter, Thelonious Monk u.v.a. Sammlung von 55 Programmheften zu Jazz- und Blues-Festivals und Konzerten mit eigenhändigen Widmungen und Unterschriften von über 100 Musikern. München, Berlin und Frankfurt, 1958-1971. Meist 4°. Mit zahlreichen Fotografien in Schwarz/Weiß. Ca. 970 Seiten. Farbig illustrierte Original-Broschuren.

€ 5500,-

Eine eindrucksvolle Dokumentation der Jazzszene der Sechzigerjahre, mit über 100 eigenhändigen Widmungen und Signaturen von internationalen Jazz- und Bluesgrößen wie Louis Armstrong, Ella Fitzgerald (mehrfach), Count Basie (mehrfach), Mahalia Jackson, Dave Brubeck, Paul Desmond, Joe Morello und Eugene Wright (Dave Brubeck Quartet), Oscar Peterson, Ray Brown, Roy Eldrigde, Tommy Flanagan, Sidney Bechet, Art Blakey, Wayne Shorter und Lee Morgan (Art Blakey’s Jazz Messengers), Thelonious Monk, Anita O’Day, Gerry Mulligan, Freddie Hubbard, Horace Silver, Blue Mitchell, Junior Cook und Gene Taylor (Horace Silver Quartet), Milt Jackson, Percy Heath und Conny Kay (Modern Jazz Quartet), Buddy Guy, John Lee Hooker, Big Mama Thornton, T-Bone Walker, Shakey Jake, Willie Dixon, Memphis Slim, Jimmy Rushing, John Lewis, Rufus Jones, Red Norvo, Russ Freeman, Red Wooten, zahlreichen Mitgliedern der Count Basie und Duke Ellington Big Bands und vielen weiteren heute noch bekannten Musikern.

Die Programmhefte zu den Münchener und Berliner Jazztagen, den legendären Konzertreihen "Jazz at the Philharmonic" und "Norman Granz presents" oder zum "American Folk Blues Festival" markieren einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte des Jazz, die Geburtsstunde seiner Popularisierung. Die von Norman Granz und der Agentur Lippmann + Rau veranstalteten Konzertreihen holten den Jazz aus der Nische der Nachtclubs und Bars und machten ihn als eigenständige Kunstform einem breiten Publikum bekannt. Der amerikanische Impresario Granz produzierte mehr als 20 Jahre lang weltweit Konzerte mit den berühmtesten Jazzern seiner Zeit, bevor er 1957 die Reihe "Jazz at the Philharmonic" nach Europa brachte, mit dem von ihm betonten Ziel, ohne rassistische Diskriminierung Jazz zu produzieren und zu popularisieren.  Er war der Mentor des Konzertagenten Fritz Rau (1930-2013), der gemeinsam mit Horst Lippmann (1927-1997) die Tourneen in Europa und Deutschland organsierte. Seit 1963 betrieben die beiden die Konzertagentur Lippmann + Rau, die durch das "American Folk Blues Festival" berühmt wurde und später alle großen Rockmusiker von Jimi Hendrix bis zu den Rolling Stones vertrat. Der Designer Karl Georg Günther Kieser (geb. 1930) gab den Konzertreihen und den Programmheften das äußere Gesicht. Kieser gilt als einer der wichtigsten deutschen Designer von Jazz- und Rockplakaten. Die farbigen, teils schon psychedelisch anmutenden Umschläge der vorliegenden Hefte tragen unverkennbar seine Handschrift. Die meisten von ihnen wurden aufwendig gestaltet mit ausklappbaren Tafeln, Biographien, musikwissenschaftlichen Artikeln, Setlists, Kurzporträts und einem "Who’s Who" der damaligen Jazzszene. Besonders hervorstechend sind die ausdrucksstarken, mittlerweile ikonischen  Schwarz-Weiß-Fotografien (Porträts, Bühnenaufnahmen) der damaligen (und heutigen) Jazz- und Bluesgrößen. Ohne Rau, Lippmann und Granz wäre eine Popularisierung des Jazz und eine Weltkarriere vieler Jazzmusiker wie Ella Fitzgerald oder Louis Armstrong undenkbar gewesen:

"Younger jazz fans are doubtless unaware of the degree to which his efforts secured the recognition, welfare and human dignity of the musicians with whom he was associated ... Nobody who remembers the Granz years doubt that he upgraded the course of American Jazz from a virtual underground art, rarely presented for serious listening and often confined to segregated dance halls and night clubs" (Leonard Feather, 1972).

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23. Oktober 2019

Münchener Tagung - Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt

- Barbara van Benthem -

Am 14. Oktober 2019 trafen sich im Münchener Auktionshaus Karl & Faber über 120 Kunsthändler, Galeristen, Rechtsanwälte, Sammler und Antiquare, um das historisch und juristisch komplexe Thema der NS-Raubkunst aus Sicht der Marktakteure zu beleuchten. Ein Novum. Die Restitution von NS-Raubkunst wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Seit der Washingtoner Erklärung im Jahr 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 machen spektakuläre Restitutionsfälle wie Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" (Sammlung Alfred Hess, restituiert 2006) oder Paul Klees "Sumpflegende" (Sammlung Sophie Lissitzky-Küppers, Vergleich 2017) von sich reden. Zudem haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, etwa die Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg und die seit 2001 bestehende Lost-Art-Datenbank, zuletzt das nach wie vor heftig umstrittene Kulturgutschutzgesetz. Welche Herausforderungen sich daraus für den Handel mit Gemälden, Graphiken, aber auch mit Büchern und Handschriften ergeben, tritt oftmals in den Hintergrund. Genau diese Fragen sind für den Kunst- und Antiquariatsmarkt von zentraler, gar existenzieller Bedeutung.

Umso wichtiger die Initiative der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel (einem Aktionsbündnis u.a. des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer und des Verbands Deutscher Antiquare),  erstmals eine Tagung unter dem Titel „Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt“ zu veranstalten. Die Tagung war hochkarätig besetzt. Einzig die  Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters war weder erschienen, noch hatte sie einen Vertreter geschickt – für Prof. Dr. Michael Wolfssohn ein „niederschmetternder“ Befund. In seinem Einführungsvortrag plädierte Wolfssohn, dessen Familie selbst nach einem über 12-jährigen Prozess auf eine Restitution verzichtet hatte, für eine „Sichtbarmachung“ des begangenen Unrechts. Die den jüdischen Familien zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt entzogenen Kunstgegenstände trügen ein „Kainszeichen“, der Kunsthandel und die Öffentlichkeit seien verpflichtet, darauf hinzuweisen. „Recht reicht nicht“, sagte er, „Versöhnung“ sei wichtig.


Mangelnde Rechtssicherheit

Wie überaus schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich aber allein schon das Herstellen von Recht und Gerechtigkeit in Restitutionsfällen von NS-Raubkunst fast 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sein kann, wurde in allen Vorträgen und Plenumsdiskussionen deutlich. Ein grundlegendes Problem ist die mangelnde Rechtssicherheit.  Daran kann auch die Washingtoner Erklärung nichts ändern, in der sich 44 Staaten, 12 nicht-staatliche Organisationen und der Vatikan freiwillig verpflichten, Kulturgut, das während der NS-Zeit beschlagnahmt, geraubt, verfolgungsbedingt entzogen wurde, ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden und eine faire und gerechte Lösung für eine Rückgabe oder Entschädigung zu erarbeiten. Als „Soft Law“ (Michael Eggert) fehle der Washingtoner Erklärung jegliche Rechtssicherheit. Es gebe keine juristisch verbindlichen Richtlinien, beklagte Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender der sog. Limbach-Kommission (Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut). Papier sieht die Bundesregierung in der Pflicht, durch ein maßvolles, alle Seiten berücksichtigendes Gesetz endlich Rechtssicherheit herzustellen. In der abschließenden Podiumsdiskussion waren die Zweifel unüberhörbar, dass sich der Bund in absehbarer Zeit dieser Aufgabe annehme. Wie sollte die Bundesrepublik, wie sollten die öffentlichen Institutionen als Rechtsnachfolger des NS-Staates im Falle eines Restitutionsgesetzes mit Entschädigungsforderungen umgehen? Was wäre, wenn ein solches Gesetz nicht nur die Entschädigung von NS-Raubkunst, sondern auch von verfolgungsbedingt entzogenen Immobilien oder Firmenbeteiligungen regeln würde? Man wolle den gesellschaftlichen Frieden wohl nicht riskieren, konstatierte Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig in seinem streitbaren Vortrag über „Die Entwicklung seit den Washington Principles“.


Die Grenzen des Zumutbaren

Hans-Jürgen Hellwig fungierte als Berater beim Zustandekommen des Kulturgutschutzgesetzes und gilt mittlerweile als einer der schärfsten Kritiker. Das Gesetz sei mit „fake facts“ erarbeitet worden, denn es gebe zum Beispiel keine Belege dafür, dass Deutschland ein Umschlagplatz für Geldwäsche durch Antikenhändler sei. Die Gesetzgebung, so kritisierte er weiter, konzentriere sich einseitig auf die Perspektive der damaligen Eigentümer von Gemälden, Graphiken und anderen Kulturgütern, ließe aber die Situation der heutigen Besitzer außer Acht, gebe also keinerlei sinnvolle Vorgaben für eine private Restitution von Raubkunst. Die heutigen Besitzer seien nur in den seltensten Fällen mit den Nachfahren der Täter identisch. Viele Kunstwerke seien vor Jahrzehnten gutgläubig von privaten Sammlern auf Auktionen oder im Handel erworben worden, ohne eine Ahnung davon zu haben, dass es sich möglicherweise um NS-Raubkunst handele. Anders stelle sich die Situation bei Museen und Archiven dar, die zur NS-Zeit schon bestanden oder als Rechtsnachfolger gelten. In dieser Funktion hätten sie die Pflicht zur Restitution, zumindest aber zum Herbeiführen einer fairen und gerechten Lösung für alle Beteiligten im Sinne der Washingtoner Erklärung. Für Restitutionen von privater Hand müssten andere Regelungen gefunden werden.

Was ist fair und gerecht? Diese Frage ist nur zu klären durch eine sorgfältige Erforschung der Provenienz aller Objekte, betonten Dr. Uwe Hartmann vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste und Dr. Christian Fuhrmeister vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte. Weise ein Kunstwerk eine Provenienzlücke auf, stünde es unter Generalverdacht. Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz gelte für den Kunsthandel eine erweiterte Provenienzprüfungspflicht, erläuterte Hans-Jürgen Hellwig, was letztlich bedeute: Ein Händler könne ein Kunstwerk erst dann auf den Markt bringen, „wenn er zuvor bis zum wirtschaftlichen Ruin Provenienzforschung betrieben“ habe. Das sei, so Hellwig, „verfassungswidrig“. Prof. Dr. Peter Raue pflichtete bei: Wesentliche Aspekte des Kulturgutschutzgesetzes seien verfassungswidrig, und es wäre angebracht, dies in einem Evaluierungsprozess zu korrigieren. Provenienzforschung gehöre seit Jahrzehnten für jeden Händler zum Alltag, vor allem die größeren Auktionshäuser unterhielten eigene Abteilungen, die sich damit befassten, erklärten Dr. Rupert Keim von Auktionshaus Karl & Faber und Carl-Christof Gebhardt, ehemaliger Mitarbeiter bei Sotheby’s Deutschland. Aber wie viel Provenienzforschung ist wirtschaftlich machbar und zumutbar? Kunsthändler und Antiquare fühlen sich nicht nur in dieser Frage von der Bundesregierung weitgehend alleingelassen und mit teils unerfüllbaren Forderungen konfrontiert.


 Unzureichend – Lost Art-Datenbank

Umso schwerwiegender sei es, dass die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betriebene Lost-Art-Datenbank erhebliche Mängel aufweise. Kritik an der Datenbank, die seit 2001 Kulturgüter erfasst, die infolge der NS-Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges geraubt, verbracht oder verlagert wurden, zog sich durch nahezu alle Vorträge des Tages. Die Daten seien zu allgemein und erlaubten keine exakte Identifizierung. Enthalten seien auch Kunstwerke, die schon vor 1930 rechtmäßig verkauft wurden. Für einen Eintrag in die Lost-Art-Datenbank seien unbelegte Behauptungen ausreichend, im Falle von unberechtigten Forderungen sei hingegen die Streichung eines Eintrags nahezu unmöglich. Umso fataler erscheinen diese Kritikpunkte angesichts der zentralen Rolle, die der Lost-Art-Datenbank bei der Entscheidung von Restitutionsfällen zukomme. Die Datenbank habe „Erpressungspotenzial“, hoben Carl-Christoph Gebhardt und Dr. Christoph Andreas von der Frankfurter Kunsthandlung J. P. Schneider hervor. Dr. Christina Berking, Sprecherin der IG Kunsthandel, brachte es auf den Punkt: Sammler würden vom Staat, von der Öffentlichkeit zur Restitution „gedrängt“, „Hauptdruckmittel“ dazu sei der Eintrag in der Lost-Art-Datenbank.


 Was nun?

Am Ende eines langen und an Erkenntnissen reichen Tages fasste Christina Berking die prekäre Lage des Kunstmarktes zusammen. Bisher gebe es keinerlei verbindliche Lösungsansätze für die Restitution von NS-Raubkunst aus privater Hand. Hier müssten andere Maßstäbe angelegt werden als bei der Restitution von Kunstwerken aus Museen und Archiven. In die Limbach-Kommission, die bisher nur über Fälle öffentlicher Restitution beraten habe, müssten endlich auch Sammler und Händler aufgenommen werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, ein Restitutionsgesetz zu erarbeiten, das die Gegebenheiten des Kunstmarktes und den privaten Erwerb von Kunstwerken mitberücksichtige und ein Gesetz zur Entschädigung mit einschließe. Bislang fehle allerdings der politische Wille dazu: „Der Staat bekommt die von ihm gewollte Restitution quasi zum Nulltarif.“
Das zwänge die Akteure des Kunstmarktes, die sich der Washingtoner Erklärung ebenso verpflichtet sehen wie die öffentlichen Institutionen, zum Handeln auf rechtlich unklarer Basis und unter stetig wachsendem öffentlichem Druck. Dabei ist die Beweislast nur in wenigen Fällen eindeutig zu klären. In 11 Fällen kam es laut Dr. Rupert Keim im Auktionshaus Karl & Faber in den vergangenen Jahren zu einer Restitution, obwohl die Beweise in keinem der Fälle eindeutig waren. Wichtig gewesen sei die Wiedergutmachung, das Anerkennen des geschehenen Unrechtes und die Herstellung des Rechtsfriedens.

Was brauchen die Nachfahren der Opfer und rechtmäßigen Eigentümer, was brauchen die heutigen Besitzer? Wie können beide an einen Tisch gebracht und wie kann für beide eine faire und gerechte Lösung gefunden werden? Der Handel habe in dieser drängenden Problematik eine wichtige, vermittelnde Funktion. Werde er in seiner Suche nach Lösungen weiterhin vom Staat allein gelassen, seien die Grenzen des Zumutbaren bald erreicht. Fair und gerecht – das gelte in jeglicher Hinsicht, für alle Beteiligten. „Wir haben heute keine Lösung gefunden, aber viele Lösungen diskutiert“, resümierte Christina Berking. Die Münchener Tagung war ein starkes, klares Signal des Kunsthandels, sich der Verantwortung der Geschichte gegenüber zu stellen und die daraus resultierenden Probleme gemeinsam in Angriff zu nehmen. Das lässt hoffen für die Zukunft.



>> Veröffentlicht auf der Website des Verbands Deutscher Antiquare e.V. (www.antiquare.de); in Englisch auf der Website der International League of Antiquarian Booksellers (www//ILAB//org)

8. Oktober 2019

Chopins Lehrer – Wer war Joseph Elsner?


Elsner, Joseph, Komponist (1769-1854). Eigenh. Brief mit U. Warschau, 12. III. 1823. 4°. 1 Seite. An den Ecken auf ein Trägerblatt montiert.

€ 2800,-

Von allergrößter Seltenheit! Kein weiteres Autograph von Elsner, dem Wegbereiter der polnischen Nationalbewegung, Entdecker, Lehrer und Förderer Frédéric Chopins ist uns bekannt. Empfehlungsschreiben für den polnischen Komponisten und Dirigent Karol Kurpinski (1785-1857) für eine Parisreise, wahrscheinlich an den ehemaligen Hofkapellmeister Napoleons, Jean Francois Le Sueur (1760-1837) gerichtet:

"Monsieur! Le porteur de ces lignes est Charles Kurpinski mon College, et Artiste Compositeur à grands talens. Daignez d'accorder à lui la même bienvielliance, avec laquelle, javois eu le bonheur d'avoir été reçue par Vous pendant mon Séjour à Paris l'an 1808. Je profite de son dèpart, de Vous repèter encore mes sentimens de la plus vive reconnoissance, dont mon coeur réstera pénétré à jamais, et de Vous prier de vouloir bien agréer l'assurance de la plus haute consideration, que l'on doit a vos grands mérites, et de la veneration intime - que je dois moi a votre personne toujours si chêre a ma mémoire, avec laquelle j['ai] l'honneur d'être Monsieur votre très humble et très obeissant Serviteur Joseph Elsner | Chevalier de l'ordre de S: Stanislaw e Recteur du Conservatoire de Musique." Darunter Zusatz von fremder Hand: "elsner | directeur de l'opéra membre de la société litteraire de Varsovie."


Elsner war seit 1799 Dirigent, später musikalischer Leiter des Warschauer Nationaltheaters und gründete im ministeriellen Auftrag in Warschau eine Schule für Musik und Gesang, aus der 1821 das Konservatorium hervorging. Er verfasste 46 Opern, Instrumental- und Kammermusik. Elsner hatte bereits 1804/05 zusammen mit E. T. A. Hoffmann in Warschau eine musikalische Gesellschaft gegründet. Als Lehrer und Vertrauter nimmt er eine besondere Rolle in der Biografie Chopins ein. Elsner beriet ihn vor allem in jungen Jahren bei ersten großen kompositorischen Schritten. Chopin nahm seit 1822 Privatunterricht in Musiktheorie und Komposition bei Joseph Elsner und konsultierte ihn bis zu seinem Abschluss 1829. - Karol Kurpinski wirkte ab 1810 mit Elsner am Warschauer Nationaltheater und wurde dort 1824 sein Nachfolger.  (52469)

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